Auch wenn es der Film nicht verdient hat, werde ich noch ein paar Takte zu Hostel Part 2 schreiben. Ich hatte mich schon bei den Fünf Filmfreunden an der sehr interessanten Diskussion beteiligt. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) hat dem Film von Verleiher Sony die Freigabe ab 18 Jahren verweigert. Sony hatte eigentlich nur zwei Optionen: Entweder den Film schneiden, um eine Freigabe ab 18 Jahren zu bekommen, oder den Film gar nicht auf den Markt bringen. Als Mitglied der SPIO hat Sony nämlich nicht die Möglichkeit, die FSK FSK sein zu lassen und den Film ohne entsprechende Freigabe zu veröffentlichen. Alle Mitglieder der SPIO haben sich nämlich dazu verpflichtet, nur Filme ins Kino zu bringen, die eine FSK-Freigabe erhalten haben.
Sony knirschte also mit den Zähnen und entfernte die beanstandeten Szenen. Nun reden wir hier jedoch nicht davon, einen Film zu schneiden, um eine Jugendfreigabe zu bekommen, sondern darum, was für Erwachsene zumutbar ist oder nicht. Ich für meinen Teil hatte nach dem ersten Teil kein großes Verlangen, Hostel Part 2 anzuschauen. Aber diese Entscheidung möchte ich schon gerne selbst fällen und mir nicht von einer Institution abnehmen lassen. Die gleiche Diskussion gibt es schon lange im Bereich Computer- und Videospielen, wo die USK das Pendant zur FSK ist. Auch dort fragt man sich regelmäßig wieder: Wozu gibt es rechtlich bindende Altersfreigaben, wenn selbst Inhalte, die eigentlich nur und ausschließlich für Erwachsene gedacht sind, durch eine verweigerte Erwachsenenfreigabe an der Markteinführung gehindert werden können.
Wozu gibt es rechtlich bindende Altersfreigabe?
Natürlich darf die Frage erlaubt sein, ob wirklich alles gezeigt werden muss, was auch so möglich ist. Auf der anderen Seite sei natürlich auch die Frage erlaubt, ob die Macher nicht langsam die Gewaltspirale mit ihren “Folterpornos” überdrehen. Diese Fragen sind aber inzwischen so alt, wie die Filmwirtschaft selbst. Es gab immer Filme, die die Massen spalteten. Ende der 60er bzw. Anfang der 70er schockten Filme wie Land of the Dead oder Texas Chainsaw Massacre die Zuschauer. In Deutschland waren es Anfang der 80er Jahre Horrorstreifen wie Tanz der Teufel, Maneater oder Muttertag, die die Justiz aktiv werden ließen. Und ich denke, es sind sich alle einig, dass solche Filme sicher nicht in Kinderhände gehören. Aber warum Erwachsene davor schützen? Wo zieht man die Grenze? Wer zieht diese Grenze? Ist das Zensur?
Die ganze Kunst-Argumentation kommt mir zu sehr aus der Ecke der Totschlag-Argumente. Ich denke aber, dass es ziemlich sinnfrei ist, erwachsene Menschen vor zu brutalen Filmen zu schützen, die auf der anderen Seite die Regierung dieses Landes wählen, ein Auto im Straßenverkehr steuern oder eine Schusswaffe erwerben dürfen. Letztlich geht es doch um moralische Grundeinstellungen, was sich sehr schön an den unterschiedlichen Kulturkreisen zeigt. Während man in den USA eher ein Problem mit sexuellen Darstellungen hat und mit Gewalt egal in welcher Ausprägung sehr gut klar kommt, ist es in Deutschland genau andersrum. Und das lässt doch ganz gut erkennen, dass es hier nicht wirklich um schützenswerte Aspekte gilt, sondern darum, womit eine Gesellschaft eher nicht klar kommt.
Einen Aspekt möchte ich dabei nicht außer Acht lassen. Es erstaunt mich immer wieder, dass Firmen in einem Fall wie bei Hostel Part 2 Zeter und Mordio schreien, mit anderen Schnitten an ihren Filmen aber weniger Probleme haben. Nämlich dann, wenn Schnitte gemacht werden, um eine günstigere Freigabe zu bekommen, um ein noch größeres Publikum ansprechen zu können. Als Beispiel sei hier nur Mal der zweite Teil von Harry Potter genannt, der geringfügig geschnitten wurde, um noch eine FSK6-Freigabe zu bekommen. In genau solchen Momenten haben Firmen keinerlei Probleme mit Schnitten. Aber klar, da geht es auch darum, mehr Einnahmen zu generieren.
Eins hat Hostel Part 2 mit der ganzen Diskussion auf jeden Fall erreicht: Er hat ein Vielfaches an Aufmerksamkeit bekommen als er aufgrund seiner eigentlichen Qualitäten verdient gehabt hätte.