In meiner Kolumne vom vergangenen Sonntag ging es um TV-Filme der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten und im weiteren Sinne auch um Pro und Kontra zur Rundfunkgebühr. Eric hat in den Kommentaren ein weiteres Thema aufgebracht, über das ich mir heute mal Gedanken mache: die Kulturflatrate.
Ich bin *gegen* die GEZ als solches, aber *für* eine allgemeine Kulturabgabe. Soll heißen: für einen gleichen oder geringfügig höheren Betrag bekommt man einen Ausweis, der einen berechtigt, kulturelle Dinge zu nutzen. Das können die öffentlich rechtlichen Programme sein, das kann Theater, Konzerte, Museen oder sonstwas förderwürdiges sein. Ja vielleicht auch bestimmte Internetseiten, Blogs, Hörspiele usw. Die Gebühren sollten dann je nach Nutzung der Inhalte verteilt werden. Denn ich persönlich kann mit den meisten öffentlich rechtlichen FErnsehproduktionen nichts anfangen, zahle aber unverhältnismäßig viel dafür über eine Zwangsabgabe. (Zitat Eric aus „Ich glotz TV!“)
Das grundsätzliche Prinzip kennt man im kleineren Rahmen schon von Streaming-Diensten für Musik wie etwa „Simfy“ oder „Napster“: für eine monatliche Gebühr bekommt der Nutzer die Möglichkeit sämtliche Inhalte zu nutzen. Die Anbieter haben ihrerseits Verträge mit den Musik-Labels, die entsprechend der Nutzung eine Vergütung erhalten.